Elektronische Hilfsmittelverordnung (eHMVO) -- Pilotprojekt |
01.10.2024 |
Bei der elektronischen Verordnung von Hilfsmitteln handelt es sich in dieser Version um ein Pilotprojekt ohne amtlichen Charakter. Da allerdings laut der KBV/Gematik in absehbarer Zukunft nahezu alle Verordnungsvorgänge papierlos erfolgen sollen, ist dieser Pilot als Blaupause zu sehen, den öffentliche Stellen später komplett oder zumindest teilweise adaptieren können.
Aus diesem Grund ist die Hilfsmittelverordnung eher ein Selektivvertrag, in den sich alle beteiligten Akteure, (Ärzte, Patienten und Sanitätshäuser), einschreiben müssen.
Es ist keine Pflicht an dem Pilotprojekt teilzunehmen!
Das Einschreiben von Ärzten soll ab Anfang des Quartals 4/2024 möglich sein. Präferierte Fachgruppen sind hierbei Orthopäden und Allgemeinmediziner. Nur eingeschriebene Ärzte können Hilfsmittel elektronisch verordnen!
Die Rahmenbedingungen finden Sie als PDF-Dokumente im HelpDesk über den Menüpunkt im Verzeichnis "eHilfsmittel". Dort gibt es die Leistungsbeschreibung und die Teilnahmeerklärung.
Die Verordnung von el. Hilfsmitteln soll dann Mitte des Quartales 4/2024 möglich sein.
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Ist, wie in diesem Fall, kein Arzt am System angemeldet, gibt es eine Fehlermeldung.

Ist ein Arzt am System angemeldet, geht es mit folgendem Dialog weiter. Dr. med. Gesundmacher ist angemeldet und sein HBA für 250 Signaturen aufgeschlossen.

Als nächstes kommt der Einschreibedialog.

Ist der Arzt eingeschrieben, hat aber seine Anmeldedaten verloren, kann er über den Knopf Benutzer/Passwort holen diese aktualisieren. Über die Knöpfe Teilnahmeerklärung bzw. Leistungskatalog können die entsprechenden PDF-Dokumente angezeigt werden.
Der Knopf Jetzt einschreiben startet den eigentlichen Einschreibevorgang.
Bei Erfolg erscheint die Meldung unten, ansonsten eine entsprechende Fehlermeldung.

Aus diesem Grund ist die Hilfsmittelverordnung eher ein Selektivvertrag, in den sich alle beteiligten Akteure, (Ärzte, Patienten und Sanitätshäuser), einschreiben müssen.
Es ist keine Pflicht an dem Pilotprojekt teilzunehmen!
Das Einschreiben von Ärzten soll ab Anfang des Quartals 4/2024 möglich sein. Präferierte Fachgruppen sind hierbei Orthopäden und Allgemeinmediziner. Nur eingeschriebene Ärzte können Hilfsmittel elektronisch verordnen!
Die Rahmenbedingungen finden Sie als PDF-Dokumente im HelpDesk über den Menüpunkt
Die Verordnung von el. Hilfsmitteln soll dann Mitte des Quartales 4/2024 möglich sein.
Voraussetzung: Arzteinschreibung el. Hilfsmittel
Die Einschreibung eines Arztes zur Verordnung von el. Hilfsmitteln erfolgt über den Menüpunkt
Ist, wie in diesem Fall, kein Arzt am System angemeldet, gibt es eine Fehlermeldung.

Ist ein Arzt am System angemeldet, geht es mit folgendem Dialog weiter. Dr. med. Gesundmacher ist angemeldet und sein HBA für 250 Signaturen aufgeschlossen.

Als nächstes kommt der Einschreibedialog.

Ist der Arzt eingeschrieben, hat aber seine Anmeldedaten verloren, kann er über den Knopf
Der Knopf
Bei Erfolg erscheint die Meldung unten, ansonsten eine entsprechende Fehlermeldung.
