Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung eines Kindes (Muster 9)


01.01.2026
Ab dem 01.01.2026 wird eine neue Version der "Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung eines Kindes" eingeführt (Befehl: FRUE).
Das alte Muster 9 gab es bereits für Fehlgeburten.

Im neuen Muster 9 wird generell zwischen Frühgeburt und Fehlgeburt unterschieden.
SSW:
Bei Fehlgeburten muss die Schwangerschaftswoche erfasst werden. Neu ist hierbei die feinere Abstufung.
Im Befehl FRUE kann entweder eine Frühgeburt oder eine Fehlgeburt erfasst werden. Das zusätzlich zu erfassende Datum bezieht sich dann auf das entsprechende Geburtsdatum des Kindes.
Durchschlag:
Das neue Muster 9 liefert zusätzlich einen Durchschlag des Exemplars für den Arbeitgeber (Bescheinigung einer Fehlgeburt). Im Exemplar für den Arbeitgeber werden nur Daten zur Fehlgeburt ausgegeben. Daher erfolgt kein Ausdruck des Arbeitgeberdurchschlags, wenn eine Frühgeburt dokumentiert wurde.

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