Vorhaltepauschale 03040 mit neuer Regel ab 01.01.2026 |
01.01.2026 |
Ab dem 01.01.2026 gibt es neue Regeln für die Vorhaltepauschale 03040. Die Zeitraum⇾Ziffern-Statistik berücksichtigt diese schon für das 4. Quartal 2025, setzt allerdings die neuen Zusatzpauschalen 03041 bzw. 03042 erst ab Quartal 1/2026 für die Statistik hinzu.
Die Bewertung der 03040 ist abhängig von der Anzahl der Hausarztfälle pro Arzt. Sollte diese unter 400 Fällen liegen, erfolgt ein Abschlag von 13 Punkten. Liegt die Fallzahl über 1200, gibt es einen Zuschlag von 9 Punkten.
Leistet die Praxis weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal, wird die 03040 um 40% abgewertet.
Es gibt 10 Kriterien (⇽ Link zur KBV, Kriterien ohne Bürokratendeutsch formuliert), die zum Teil erfüllt sein müssen, um eine weitere Pauschale angerechnet zu bekommen. Die 03042, wenn mindestens 8 Kriterien erfüllt sind, oder die 03041, wenn mindestens 2 Kriterien erfüllt sind.
Kriterien (im Bürokratendeutsch...):
Bei 10. Auch hier kann in der globalen Konfiguration bei Praxis ⇾ EBM2000+ angeklickt werden, ob das Kriterium erfüllt wird.
Ausgabe der Zeitraum⇾Ziffern-Statistik, je nach Vorliebe, hier die Browser-Ansicht:

Oder in der programm-eigenen, internen Darstellung:

Die Angaben "Soll %" und "Ist %" beziehen sich immer auf die Anzahl der Hausarztfälle der Praxis. "GNRs Diff." wenn negativ, Anzahl der GNR (Gebührennummern), die in dem entsprechenden Bereich erbracht werden müssen, um das Kriterium zu erfüllen. Wenn positiv, Übererfüllung des Kriteriums.
Die Ausgabe erfolgt, auch im Spritzensymbol, durch Anklicken des Knopfes 03040 am unteren Fensterrand.


Die Bewertung der 03040 ist abhängig von der Anzahl der Hausarztfälle pro Arzt. Sollte diese unter 400 Fällen liegen, erfolgt ein Abschlag von 13 Punkten. Liegt die Fallzahl über 1200, gibt es einen Zuschlag von 9 Punkten.
Leistet die Praxis weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal, wird die 03040 um 40% abgewertet.
Es gibt 10 Kriterien (⇽ Link zur KBV, Kriterien ohne Bürokratendeutsch formuliert), die zum Teil erfüllt sein müssen, um eine weitere Pauschale angerechnet zu bekommen. Die 03042, wenn mindestens 8 Kriterien erfüllt sind, oder die 03041, wenn mindestens 2 Kriterien erfüllt sind.
Kriterien (im Bürokratendeutsch...):
- Durchführung von mindestens 5% an Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen 01410, 01411, 01412, 01413, 01415, 01721, 03062, 03063, 38100 und/oder 38105 im Verhältnis zu allen Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1
- Durchführung von mindestens 12% an Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 3.2.4, 3.2.5 (einschl.Höchstwerte), 30980, 30984 und/oder des Abschnittes 37.3 im Verhältnis zu allen Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1
- Durchführung von mindestens 1% an Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen des Abschnittes 37.2 im Verhältnis zu allen Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1
- Durchführung von mindestens 7% im 1., 2. und 3. Quartal des Kalenderjahres bzw. von mindestens 25% im 4. Quartal des Kalenderjahres an Leistungen gemäß der Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses im Verhältnis zu allen Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1
- Durchführung von mindestens 3% an Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen 02300, 02301, 02302, 02310, 02311, 02312, 02313 (einschl. Höchstwerte) und/oder 31600 im Verhältnis zu allen Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1
- Durchführung von mindestens 2% an Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen 33012 und/oder 33042 im Verhältnis zu allen Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1
- Durchführung von mindestens 3% an Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen 03241, 03321, 03322, 03324 und/oder 03330 im Verhältnis zu allen Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1
- Durchführung von mindestens 1% an Leistungen gemäß der Gebührenordnungsposition 01450 im Verhältnis zu allen Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1
- Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in fachgleichen (Teil-)Berufsausübungs
gemeinschaften zwischen Ärzten gemäß Nr. 1 der Präambel 3.1 oder in fachgleichen Praxen von Ärzten gemäß Nr. 1 der Präambel 3.1 mit angestelltem/n Arzt/Ärzten und / oder regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln gemäß Nr. 4 der Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV gemäß § 75 Abs. 7 SGB V - Angebot von mindestens 14-täglich stattfindenden Sprechstunden gemäß § 17 Absatz 1a Satz 2 BMV-Ä - nach 15 Uhr am Mittwoch und/oder - nach 15 Uhr am Freitag und/oder - nach 19 Uhr an mindestens einem Werktag und/oder - vor 8 Uhr an mindestens einem Werktag. Für die Erfüllung dieses Kriteriums muss die Dauer einer Sprechstunde in den genannten Zeitfenstern mindestens 60 Minuten umfassen. Die Meldung des Sprechstundenangebotes an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung erfolgt nach den Vorgaben gemäß § 17 Absatz 1 Satz 6 BMV-Ä.
Bei 10. Auch hier kann in der globalen Konfiguration bei Praxis ⇾ EBM2000+ angeklickt werden, ob das Kriterium erfüllt wird.
Ausgabe der Zeitraum⇾Ziffern-Statistik, je nach Vorliebe, hier die Browser-Ansicht:

Oder in der programm-eigenen, internen Darstellung:

Die Angaben "Soll %" und "Ist %" beziehen sich immer auf die Anzahl der Hausarztfälle der Praxis. "GNRs Diff." wenn negativ, Anzahl der GNR (Gebührennummern), die in dem entsprechenden Bereich erbracht werden müssen, um das Kriterium zu erfüllen. Wenn positiv, Übererfüllung des Kriteriums.
Die Ausgabe erfolgt, auch im Spritzensymbol, durch Anklicken des Knopfes 03040 am unteren Fensterrand.

