eAU-Konfiguration und Verordnung |
01.10.2021 |
- Für den Versand einer eAU ist ein eingerichtetes KIM-Mailprofil erforderlich.
- Für den Ausdruck der Exemplare für den Arbeitgeber und den Versicherten ist ein Laserdrucker erforderlich. Der Ausdruck erfolgt auf weissem DIN A4-Papier oder wahlweise im DIN A5-Format. Die Drucker- und Schachtzuweisung des Ausdrucks erfolgt über die Spoolerkonfiguration über den Eintrag 'Blanko A4-weiss' bzw. 'Blanko A5-weiss'.
Konfigurationsmöglichkeiten zur eAU in der Globalen Konfiguration
- eAU vor Versand anzeigen
Die AU wird über das offizielle Stylesheet angezeigt (siehe Vorschau der eAU). Es kann zwischen den Exemplaren für Kostenträger, Arbeitgeber und Versicherten umgeschaltet werden. Es können einzelne Exemplare gedruckt werden. Der Versand kann abgebrochen werden.
Sollte diese Anzeige Sie stören, können Sie sie hier deaktivieren (nur global für die gesamte Praxis möglich). - Exemplar für den Versicherten auf Nachfrage drucken
Beim Ausdruck der eAU wird gefragt, ob das Exemplar für den Versicherten gedruckt werden soll. - DIN A5-Format drucken
Die eAU wird im A5-Format auf DIN A4 gedruckt (vorgegeben durch KBV-Spezifikation). Drucker- und Schachtzuweisung siehe oben.
Sie haben die Möglichkeit, eAUs im A5-Format auch auf die rosafarbenen Blanko-Formulare im DIN A5-Format zu drucken.
Dazu müssen Sie im Bearbeitungsdialog der Spoolerkonfiguration im Feld Papierformat: via Hilfetaste F11 explizit DIN A5 auswählen. - Keine Zustellbestätigung (DSN) erhalten
Über die Zustellbestätigung wird in der Patientenakte, der Mailkonsole und in der eAU-Übersicht der erfolgreiche elektronische Versand dokumentiert. - Formular eAU deaktivieren / altes Muster 1 (AU) aktivieren
Es wird nach dem 01.10.21 keine eAU ausgestellt, sondern das herkömmliche Muster 1 verordnet (siehe Übergangsregelung).
eAU aktivieren:Hier können Sie ab dem 18.10.2021 den Haken entfernen, um die eAU zu aktivieren.
Die AU wird wie gewohnt in der Karteikarte des Patienten über den AU-Befehl ausgestellt. Bei der Verordnung über die Drucktaste wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt.
Die eAU wird der Mailkonsole zum Versand überstellt und der Ausdruck der Exemplare für den Arbeitgeber und den Versicherten erfolgt.
Bei Störungen in der TI oder bei bestimmten Kostenträgern (Sonstige Kostenträger, Bundespolizei, Selbstzahler, etc.) erfolgt kein elektronischer Versand und es wird zusätzlich das Exemplar für den Kostenträger ausgedruckt. Dieses muss dem Versicherten ausgehändigt werden. Er muss dieses Formular wie gewohnt an seine Kasse senden.
eAU-Druck-Einrichtungsassistent (automatisch)
Für die Einrichtung des eAU-Ausdrucks (Ausdruck des Exemplars für den Versicherten auf Nachfrage) wurde ein Druckassistent eingebaut:
Ab Mitte Oktober bei bis dahin noch nicht erfolgter Einrichtung erscheint dieser im Verlaufe des verbleibenden Quartals bei jedem Start des Praxis-Programms an jedem Arbeitsplatz.
Er kann jedoch auch jederzeit manuell aufgerufen werden (z.B. für Korrektureinstellungen), und zwar über das Menü
.
Die Bedeutung der bereits bekannten Knöpfe im Zusammenhang mit der eAU:
- Drucken :
- Ist ein Laserdrucker direkt am PC angeschlossen und soll eine eAU sofort und ohne Nachfrage gedruckt werden, ist diese Option zu wählen.
- Spoolen :
- Dies ist die notwendige Auswahl an Plätzen ohne Drucker oder nur mit einem Nadeldrucker.
Zusätzlich sollte in einem solchen Fall für die eAU der Sofortdruck an demjenigen Platz aktiviert werden, an dem ein geeigneter Laserdrucker angeschlossen ist (Anweisung siehe unten).
Vorsicht: Es darf nur ein PC mit Laserdrucker in der Praxis für den Sofortdruck von eAUs aktiviert werden, da anderenfalls mehrere PCs/Drucker um den Ausdruck konkurrieren würden! - Nachfragen :
- Möchten Sie vor dem Druck eine Nachfrage erhalten, ob gedruckt oder gespoolt werden soll, ist dies die passende Option.
- Abbruch :
- Der Einrichtungsvorgang wird abgebrochen und kann zum Abschließen der Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt über obiges Menü erneut aufgerufen werden.
-
Wichtig:Der Ausdruck für den Arbeitgeber muss unterschrieben werden!
Achten Sie daher auf möglichst kurze Laufwege zum nächstgelegenen Laserdrucker. - Ab dem 06.12.21 erfolgt eine Zwangsaktivierung der eAU, bis dahin muss also auch die eAU-Druckeinrichtung erfolgt sein.
eAU-Druck-Einrichtungsassistent manuell aufrufen zwecks Korrektur
Sollten Sie dem eAU-Druckassistenten bereits über die Dialogknöpfe Drucken , Spoolen oder Nachfrage fälschlicherweise ein unerwünschtes Verhalten zugewiesen haben (z.B. Ausdruck auf einem Nadeldrucker), kann der Assistent jederzeit nochmals aufgerufen werden und zwar über das Menü .
Im zunächst erscheinenden Dialog klicken Sie auf Ändern und befinden sich danach sofort im oben beschriebenen eAU-Druckassistenten.
Bei Fehleinstellungen sind folgende Szenarien möglich:
- Fehler: eAU wird auf dem lokalen Nadeldrucker gedruckt.
Lösung: Rufen Sie den Assistenten auf und wählen Sie Spoolen .
Stellen Sie den unten erklärten Sofortdruck am PC mit Laserdrucker ein. - Fehler: eAU wird nirgendwo gedruckt.
Es wurde ggf. korrekterweise auf Spoolen geklickt (kein lokaler Drucker oder nur ein Nadeldrucker), jedoch der Sofortdruck am PC mit Laserdrucker nicht aktiviert.
Lösung: Stellen Sie den unten erklärten Sofortdruck am PC mit Laserdrucker ein. - Fehler: Es erscheint eine unerwünschte Nachfrage nach Drucken oder Spoolen .
Lösung: Rufen Sie den Assistenten auf und wählen Sie Drucken (lokaler Laserdrucker vorhanden) oder Spoolen (kein geeigneter, lokaler Drucker vorhanden).
eAU-Sofortdruck aktivieren
Wie oben bereits geschrieben, muss an Arbeitsplätzen, an denen kein Drucker bzw. kein Laserdrucker angeschlossen ist, im Druckassistenten auf Spoolen geklickt werden.
Damit dennoch von einem solchen Platz eAUs gedruckt werden können, muss genau ein anderer Praxis-Arbeitsplatz mit Laserdrucker dies übernehmen.
An diesem einen Platz mit Laserdrucker ist der eAU-Sofortdruck wie folgt zu aktivieren:
-
- Rufen Sie über das Menü
- Tippen Sie auf der Tastatur eau ein, Kleinschreibung ist ausreichend.
Der Markierungsbalken springt auf den im Bild zu sehenden Eintrag "Blanko A4-weiss (PTV/eAU/eRP)": - Klicken Sie am unteren Fensterrand auf Bearbeiten , es erscheint dieser Dialog:
- Aktivieren Sie den Knopf Sofortdruck , wie oben im Bild bereits zu sehen.
- Schließen Sie den Dialog mit OK .
- Rufen Sie über das Menü
- Führen Sie nun obige Schritte auch noch mit dem Eintrag "Blanko A5-weiss (PTV/eAU/eRP)" (alternativer Ausdruck auf DIN A5) aus.
Beachten Sie bitte dabei, dass Sie für diesen Eintrag zusätzlich im Feld Papierformat explizit "DIN A5" via F11 -Taste einstellen! - Sobald Sie auch damit fertig sind, schließen Sie die Spoolerkonfiguration und beantworten die Nachfrage mit Speichern :
Fertig!
Bedienelemente in der eAU-Vorschau
Knopf | Bedeutung |
---|---|
Exemplar für den Versicherten anzeigen | |
Exemplar für den Kostenträger anzeigen | |
Exemplar für den Arbeitgeber anzeigen | |
aktuell angezeigte Seite der eAU drucken | |
Ansicht schließen und elektronischen Versand und Ausdruck durchführen. Das Schließen des Fensters über das Schließkreuz führt die gleiche Aktion aus. |
|
Ansicht schließen und Verordnungsvorgang abbrechen |
Hausbesuche, Blankodruck
Für den Fall, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handschriftlich ausgestellt werden soll (z.B. für Hausbesuche), kann über den Formulardruck (Patientenliste) ein unbefülltes Formular gedruckt werden. Die Patientendaten aus den Stammdaten und die Arztinformationen (Stempel) werden befüllt.
Das Formular muss vom Arzt unterschrieben werden.
Ein elektronischer Versand findet nicht statt, das Exemplar für den Kostenträger muss auf herkömmlichem Weg (postalisch) übermittelt werden.
Signieren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die eAU wird elektronisch unterzeichnet. Dafür soll lt. KBV bevorzugt mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erzeugt werden.
Es ist jedoch ebenso zulässig, über den Praxisausweis eine nicht qualifizierte elektronische Signatur (nonQES) zu erzeugen und die Verordnung hierüber zu unterschreiben.
Letzteres spart im praktischen Betrieb Zeit, da die elektronische Signatur über den Praxisausweis ohne PIN-Eingabe erbracht wird (im Praxis-Programm voreingestellt).
Der jeweilige Arzt kann jederzeit konfigurieren, ob die eAU immer qualifiziert signiert werden soll oder alternativ auch automatisch über den Praxisausweis signiert werden kann ("Praxisausweis" bzw. "Arztausweis, wenn gesteckt"):
Kann das Dokument nicht elektronisch signiert werden, entfällt der Versand über den KIM-Dienst. Das Formular inklusive des Exemplars für die Krankenkasse wird ausgedruckt und muss vom Versicherten an die Krankenkasse postalisch übermittelt werden. Hat der Versicherte die Arztpraxis bereits verlassen, muss die Praxis das Exemplar für die Krankenkasse an die Krankenkasse übermitteln.
Kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht per KIM-Mail übermittelt werden (KIM-Dienst gestört, Signatur nicht möglich), muss das Exemplar für die Krankenkasse postalisch vom Versicherten an die Krankenkasse übermittelt werden.
Ist der Versicherte nicht mehr in der Arztpraxis, muss das Exemplar für die Krankenkasse von der Arztpraxis an die Krankenkasse postalisch übermittelt werden.