Beregelung von EBM-Zusatznummern |
01.07.2020 |
EBM-Zusatznummern sind abgeleitete Varianten von bundeseinheitlichen Gebührennummern (GNR) im Wertebereich 00001-88999, gekennzeichnet durch einen Zusatz im Wertebereich A-Z (= Buchstabensuffix).
Da die in den EBM-Stammdateien abgebildeten Regeln und Bezüge zu einer GNR grundsätzlich ohne Buchstaben-Suffix angegeben werden, diese jedoch nach einer neuen KBV-Erläuterung alle Zusatznummern mit Buchstaben-Suffix einschließen, wurde die Regelauswertung für die Quartale ab 2/2020 entsprechend angepasst.
Da die in den EBM-Stammdateien abgebildeten Regeln und Bezüge zu einer GNR grundsätzlich ohne Buchstaben-Suffix angegeben werden, diese jedoch nach einer neuen KBV-Erläuterung alle Zusatznummern mit Buchstaben-Suffix einschließen, wurde die Regelauswertung für die Quartale ab 2/2020 entsprechend angepasst.