KBV-Anforderungen zu Q1/2018


01.01.2018
  • Speicherung der VSDM-Prüfnachweise. In den Stammdaten des Patienten wird der letzte Nachweis angezeigt.
    Weitere Nachweise des Versichertendatendienstes werden zum jeweiligen Kassenwechsel gespeichert.
    Die eGK-Kartengeneration wird beim Lesen über einen Konnektor nicht gespeichert (ist nicht bekannt).
  • Bei der ASV-Abrechnung von Sachkosten muss nun auch der Hersteller/Lieferant und die Artikelnummer erfasst werden.
  • Bei Abrechnung von Laboruntersuchungen muss beim Schein das Ausstellungsdatum angegeben werden.
  • Im Ersatzverfahren bei Ersatzkassen entfällt die bisherige Regionalisierung des Kostenträgers über die PLZ des Patienten usw.

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