Selektivverträge HÄVG: Übermittlung von Verordnungen |
01.10.2017 |
Ab dem 1.10.2017 können bzw. müssen zu einigen Selektivverträgen der HÄVG (z.Zt. IKK classic, BKK GWQ und BKK Spectrum) Verordnungsdaten online verschickt werden.
Wie auch bei der Kassenabrechnung muss pro Arzt, Quartal und Vertrag ein Datenpaket erstellt und versandt werden.
Sie können gleichzeitig mit der Abrechnung den Versand der Verordnungen anstoßen (ab dem Abrechnungsquartal 4/2017), aber auch die Verordnungen quartalsweise separat übermitteln.
Es sind außerdem auch Verordnungsdaten zu Vorquartalen rückwirkend zu übermitteln - welche Quartale dies betrifft, wird Ihnen von der HÄVG mitgeteilt.
Wie auch bei der Kassenabrechnung muss pro Arzt, Quartal und Vertrag ein Datenpaket erstellt und versandt werden.
Sie können gleichzeitig mit der Abrechnung den Versand der Verordnungen anstoßen (ab dem Abrechnungsquartal 4/2017), aber auch die Verordnungen quartalsweise separat übermitteln.
Es sind außerdem auch Verordnungsdaten zu Vorquartalen rückwirkend zu übermitteln - welche Quartale dies betrifft, wird Ihnen von der HÄVG mitgeteilt.