Neue BG-GoÄ 2011 (Stand 2017) zum 01.10.2017


01.10.2017
Zum 1. Oktober werden die Gebühren für die Allgemeine / Besondere Heilbehandlung um etwa 8% angehoben.

Daher empfiehlt es sich vor dem Stichtag die BG-Abrechnung abzuschließen!

Die GoÄ96 (Selbstzahler, etc.) ist nicht betroffen.

Bisher wurden die Gebühren der allgemeinen Heilbehandlung in der Datenbank noch mit einem Pfennig-Wert gespeichert.
Der Wert für die besondere Heilbehandlung wurde über einen Faktor berechnet. Bei bisherigen Gebührenanpassungen wurde dieser Pfennig-Wert so gut es ging an den gewünschten (neuen) Betrag angepasst. Durch die Euro-Umrechnung passte das jedoch nicht immer. Hinzu kommt, dass einige Beträge der besonderen Heilbehandlung nicht über den konstanten Faktor (1.680) ermittelt werden konnten (zum Beispiel: Ziffer 2031 --> allg.Beh 13.05€ / bes.Beh 72.98€).
Mit der Anpassung zum 1.10. werden auch nicht alle Ziffern angehoben. Einige Ziffern die in jüngerer Vergangenheit bereits angepasst wurden, behalten ihren Wert.

Änderung mit dem Update:

Neu hinzugelernte oder bearbeitete Ziffern der BG-GoA werden als Centwert gespeichert.
Sofern der allgemeine Umrechnungsfaktor zur bes. Heilbehandlung einen falschen Betrag liefert, wird zusätzlich der Wert der besonderen Heilbehandlung gespeichert:



Ab dem 1. Oktober bietet das Praxis-Programm beim Programmstart den gewohnten Dialog zum Einspielen der Gebührenänderungen:



Bei Bestätigung erfolgt ein gesonderter Hinweis, als Empfehlung zuvor die BG-Abrechnung durchzuführen:



Sollten Sie dies noch nicht getan haben, wählen Sie  NEIN  und schließen zunächst die BG-Abrechnung ab! Beim nächsten Programmstart werden Sie nochmals gefragt.

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