Neue BG-GoÄ 2011 (Stand 2017) zum 01.10.2017 |
01.10.2017 |
Zum 1. Oktober werden die Gebühren für die Allgemeine / Besondere Heilbehandlung um etwa 8% angehoben.
Daher empfiehlt es sich vor dem Stichtag die BG-Abrechnung abzuschließen!
Die GoÄ96 (Selbstzahler, etc.) ist nicht betroffen.
Bisher wurden die Gebühren der allgemeinen Heilbehandlung in der Datenbank noch mit einem Pfennig-Wert gespeichert.
Der Wert für die besondere Heilbehandlung wurde über einen Faktor berechnet. Bei bisherigen Gebührenanpassungen wurde dieser Pfennig-Wert so gut es ging an den gewünschten (neuen) Betrag angepasst. Durch die Euro-Umrechnung passte das jedoch nicht immer. Hinzu kommt, dass einige Beträge der besonderen Heilbehandlung nicht über den konstanten Faktor (1.680) ermittelt werden konnten (zum Beispiel: Ziffer 2031 --> allg.Beh 13.05€ / bes.Beh 72.98€).
Mit der Anpassung zum 1.10. werden auch nicht alle Ziffern angehoben. Einige Ziffern die in jüngerer Vergangenheit bereits angepasst wurden, behalten ihren Wert.
Änderung mit dem Update:
Neu hinzugelernte oder bearbeitete Ziffern der BG-GoA werden als Centwert gespeichert.
Sofern der allgemeine Umrechnungsfaktor zur bes. Heilbehandlung einen falschen Betrag liefert, wird zusätzlich der Wert der besonderen Heilbehandlung gespeichert:
Ab dem 1. Oktober bietet das Praxis-Programm beim Programmstart den gewohnten Dialog zum Einspielen der Gebührenänderungen:
Bei Bestätigung erfolgt ein gesonderter Hinweis, als Empfehlung zuvor die BG-Abrechnung durchzuführen:
Sollten Sie dies noch nicht getan haben, wählen Sie NEIN und schließen zunächst die BG-Abrechnung ab! Beim nächsten Programmstart werden Sie nochmals gefragt.
Daher empfiehlt es sich vor dem Stichtag die BG-Abrechnung abzuschließen!
Die GoÄ96 (Selbstzahler, etc.) ist nicht betroffen.
Bisher wurden die Gebühren der allgemeinen Heilbehandlung in der Datenbank noch mit einem Pfennig-Wert gespeichert.
Der Wert für die besondere Heilbehandlung wurde über einen Faktor berechnet. Bei bisherigen Gebührenanpassungen wurde dieser Pfennig-Wert so gut es ging an den gewünschten (neuen) Betrag angepasst. Durch die Euro-Umrechnung passte das jedoch nicht immer. Hinzu kommt, dass einige Beträge der besonderen Heilbehandlung nicht über den konstanten Faktor (1.680) ermittelt werden konnten (zum Beispiel: Ziffer 2031 --> allg.Beh 13.05€ / bes.Beh 72.98€).
Mit der Anpassung zum 1.10. werden auch nicht alle Ziffern angehoben. Einige Ziffern die in jüngerer Vergangenheit bereits angepasst wurden, behalten ihren Wert.
Änderung mit dem Update:
Neu hinzugelernte oder bearbeitete Ziffern der BG-GoA werden als Centwert gespeichert.
Sofern der allgemeine Umrechnungsfaktor zur bes. Heilbehandlung einen falschen Betrag liefert, wird zusätzlich der Wert der besonderen Heilbehandlung gespeichert:
Ab dem 1. Oktober bietet das Praxis-Programm beim Programmstart den gewohnten Dialog zum Einspielen der Gebührenänderungen:
Bei Bestätigung erfolgt ein gesonderter Hinweis, als Empfehlung zuvor die BG-Abrechnung durchzuführen:
Sollten Sie dies noch nicht getan haben, wählen Sie