Zugelassener VPN-Anbieter für die TI |
24.10.2018 |
Damit sind wir in der Lage, alle Praxen aus einer Hand nicht nur mit Technik, sondern auch mit allen notwendigen, hochsicheren Online-Anbindungen zu versorgen sowie bei Störungen qualifiziert zu betreuen.
So können wir sicherstellen, dass sich Praxen nicht in Eigenregie im Dickicht der unterschiedlichen Zuständigkeiten in dieser hochkomplexen und volatilen technischen Materie bewegen müssen oder sogar in nervige "Schwarze-Peter-Spielchen" der verschiedenen Anbieter verwickelt werden.
Was ist ein VPN-Zugangsdienst?
Praxisgemeinschaften und überörtliche Praxen können von der Mandantenfähigkeit des PraxisProgramms profitieren, da sie technisch nur einen gemeinsam genutzten Konnektor anschaffen und damit auch nur einen VPN-Zugangsdienstkanal nutzen müssen, die laufenden Betriebskosten jedoch von der KV für jede BSNR bzw. jeden Standort in voller Höhe ausgezahlt werden.
Weitere Informationen rund um dieses Thema finden Sie hier.