Einverständniserklärung PVS/PAD-Abrechnung


01.04.2018
Dem elektronischen Datenaustausch zur Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS) über den PAD-Transfer muss der Patient zustimmen. Das wird in der Regel über eine Einverständniserklärung vom Patienten bestätigt und unterzeichnet.
Im Praxis-Programm musste der Arzt bislang prüfen, ob die Privatrechnung des Patienten an die PVS übertragen werden kann (also eine Einverständniserklärung vorliegt).
Jetzt kann in den Stammdaten über den Knopf  Kontakte  und dort über den Knopf  Einwillig.  unten rechts die Einwilligung konfiguriert werden:



Auf dem Eintrag stehend die  Return -Taste drücken...



... und Sie gelangen in den Konfigurationsdialog:



Über den Knopf  EINTRAGEN  wird die Einwilligung dokumentiert. Die Felder  Ablauf:  und  Info:  sind optional.

PVS-Abrechnung:

Wird im Feld  Ablauf:  ein Ablaufdatum eingetragen, wird dieses beim PVS-Abrechnungslauf berücksichtigt:



Die Auswahlliste  bei fehlender Einverständniserklärung  bietet folgende Möglichkeiten:

  • --
    (Voreinstellung) belässt es beim bisherigen Verhalten, es werden keine Meldungen ausgegeben. Alle Rechnungen werden an die PVS übermittelt.
  • Hinweis
    gibt einen Hinweis bei fehlender Einwilligung aus, übermittelt jedoch dennoch die jeweiligen Rechnungen.
  • Fehler
    erzeugt eine Fehlermeldung bei fehlender Einwilligung (dies schließt eine Überschreitung des Ablaufdatums ein), die betroffenen Rechnungen werden nicht an die PVS übermittelt.

Suche nach PVS-Einverständniserklärungen

Rufen Sie die Statistik "Bedingung - Personen" über  Abrechnung - Statistik  auf, wählen "Neue temporäre Suchbedingung" und die Kategorie "Stammdaten".Im erscheinenden Dialog wählen Sie im Feld  Einwillig.:  den Eintrag "PVS/PAD-Abrechnung" aus...



... und schließen den Dialog mit  OK . Eventuell eingegebene Ablaufdatumsangaben in den Stammdaten werden dabei automatisch berücksichtigt.


MediSoftware, Steinstrasse 1, 24118 Kiel | Tel. (0431) 8 86 87-0 | Kontakt | Impressum
powered by webEdition CMS