Individueller Steigerungssatz für die Privatabrechnung |
01.10.2011 |
Alt:
Bisher war es nur möglich, einen individuellen Steigerungssatz für die Privatabrechnung zu erfassen, indem zum Kostenträger privat in den Stammdaten des jeweiligen Patienten die Untergruppe 0 (Selbstzahler) eingestellt wurde und der entsprechende Steigerungsfaktor (im Stammblatt unten rechts) einen Wert bekam, der nicht identisch zu einem offiziellen Steigerungssatz ist.Neu!
Für Privatpatienten kann nun in den Stammdaten im Feld 
Damit ist nun jeder Wert in den drei Steigerungssätzen (ärztl., med.-techn. und Labor) gültig. "Krumme" Werte wie 1.799 oder 1.801 gehören damit der Vergangenheit an.