Individueller Steigerungssatz für die Privatabrechnung


01.10.2011
Alt:
Bisher war es nur möglich, einen individuellen Steigerungssatz für die Privatabrechnung zu erfassen, indem zum Kostenträger privat in den Stammdaten des jeweiligen Patienten die Untergruppe 0 (Selbstzahler) eingestellt wurde und der entsprechende Steigerungsfaktor (im Stammblatt unten rechts) einen Wert bekam, der nicht identisch zu einem offiziellen Steigerungssatz ist.

Neu!
Für Privatpatienten kann nun in den Stammdaten im Feld  Bereich KTAB  (befindet sich direkt unterhalb des Feldes  Kostenträger , siehe Bild unten) über die Hilfetaste  F11  die Untergruppe "Individueller Steigerungssatz" eingestellt werden:



Damit ist nun jeder Wert in den drei Steigerungssätzen (ärztl., med.-techn. und Labor) gültig. "Krumme" Werte wie 1.799 oder 1.801 gehören damit der Vergangenheit an.

Voraussetzung bleibt allerdings der Kostenträger privat mit der Einstellung "Individueller Steigerungssatz", siehe Bild oben.

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