Privatliquidation: Sachkosten-Abrechnung |
01.07.2010 |
Für die Privatliquidation wurde ein neuer Gebührentyp eingeführt:Sachkosten.
Für die Abrechnung werden Sachkostenziffern als Pauschale mit dem Steigerungsfaktor 1.0 behandelt. Auf der Privatrechnung werden die Ziffer und der Steigerungsfaktor nicht mit ausgegeben.
Prinzipiell kann jede Ziffer diesen Gebührentyp verwenden. Es wurden jedoch zur besseren Verwendung Pseudoziffern (SK1 bis SK99) eingeführt, um bis zu 99 Sachkosten-Positionen einfach und klar ersichtlich abzulegen:

(Aufruf des obigen Dialogs: Im Grundbild F6 drücken (oder klicken, siehe Randbild), "GOÄ96 Legenden" markieren und mit Return auswählen, über den Knopf Neu am unteren Fensterrand hinzufügen.)
Desweiteren können nun auchAnalogziffern für Höchstwertzifferneingerichtet werden.
(Bisher war es beispielsweise nicht möglich, die Ziffer 3911A als Analogziffer zu erfassen. Die Ziffer wurde immer als Höchstwertziffer 3911H3 behandelt. Diese Einschränkung wurde aufgehoben.)
Für die Abrechnung werden Sachkostenziffern als Pauschale mit dem Steigerungsfaktor 1.0 behandelt. Auf der Privatrechnung werden die Ziffer und der Steigerungsfaktor nicht mit ausgegeben.
Prinzipiell kann jede Ziffer diesen Gebührentyp verwenden. Es wurden jedoch zur besseren Verwendung Pseudoziffern (SK1 bis SK99) eingeführt, um bis zu 99 Sachkosten-Positionen einfach und klar ersichtlich abzulegen:

(Aufruf des obigen Dialogs: Im GrundbildDesweiteren können nun auchAnalogziffern für Höchstwertzifferneingerichtet werden.
(Bisher war es beispielsweise nicht möglich, die Ziffer 3911A als Analogziffer zu erfassen. Die Ziffer wurde immer als Höchstwertziffer 3911H3 behandelt. Diese Einschränkung wurde aufgehoben.)