SAPV Abrechnung (Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung) |
01.07.2010 |
Ärzte können für ihre schwer kranken Patienten die SAPV beantragen, über Muster 63, dies ist jederzeit von jedem Arzt möglich.
Bis dies genehmigt wurde, nimmt der Patient an der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung teil, d.h. Leistungen werden solangeüber die KV abgerechnet.
Sowie die Ziffern 40860, 40862, 86518 ... abgerechnet werden, fällt der Patient unter die spezielle ambulante Palliativversorgung. Erst dann werden Pauschalen fällig - wer sie abrechnet und wie diese aufgeteilt werden, darüber liegen uns derzeit keine Informationen vor und dies kann auch regional unterschiedlich sein.
Sobald diese Pauschalen anfallen, dürfen keine (oder nur so gut wie keine) Leistungen mehr über die KV abgerechnet werden.
Die KBV gibt an diejenigenÄrzte, welche die nötige Berechtigung haben, eine spezielle BSNR (mit 74xxxxxxx) und eine PSEUDO-LANR (333333300) heraus.
Diese BSNR hat folgenden Aufbau:
74kvnnnmm
Die uns bekannten Infos bisher:
Das SAPV wird direkt mit den Kassen abgerechnet. Der Formulardruck (alle Rezeptarten)muss allerdingsüber dasPraxis-Programm mit den entsprechenden Gebührennummern erfolgen.
Um den Formulardruck zu ermöglichen, müssen in den betroffenen Praxen entsprechende Einstellungen in der globalen Konfiguration (über den Menüpunkt ) vorgenommen werden:
Die benötigte Word-Vorlage muss bei Bedarf am Hauptrechner imPraxis-Programm über den Formularimport (Menü , dann Knopf Formularimport anklicken) eingespielt werden:
Bis dies genehmigt wurde, nimmt der Patient an der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung teil, d.h. Leistungen werden solangeüber die KV abgerechnet.
Sowie die Ziffern 40860, 40862, 86518 ... abgerechnet werden, fällt der Patient unter die spezielle ambulante Palliativversorgung. Erst dann werden Pauschalen fällig - wer sie abrechnet und wie diese aufgeteilt werden, darüber liegen uns derzeit keine Informationen vor und dies kann auch regional unterschiedlich sein.
Sobald diese Pauschalen anfallen, dürfen keine (oder nur so gut wie keine) Leistungen mehr über die KV abgerechnet werden.
Die KBV gibt an diejenigenÄrzte, welche die nötige Berechtigung haben, eine spezielle BSNR (mit 74xxxxxxx) und eine PSEUDO-LANR (333333300) heraus.
Diese BSNR hat folgenden Aufbau:
74kvnnnmm
| 74 | Von der KBV vergebene BSNR |
| kv | KV-Kennung (also 01=SH, 02=HH, ...) |
| nnn | willkürliche Nummer, welche die ausführende Institution kennzeichnet |
| mm | Steht für den "Vertrag" (im Falle von SAPV steht hier immer eine 63) |
Die uns bekannten Infos bisher:
Das SAPV wird direkt mit den Kassen abgerechnet. Der Formulardruck (alle Rezeptarten)muss allerdingsüber dasPraxis-Programm mit den entsprechenden Gebührennummern erfolgen.
Um den Formulardruck zu ermöglichen, müssen in den betroffenen Praxen entsprechende Einstellungen in der globalen Konfiguration (über den Menüpunkt
- Extra-Praxis mit BSNR einrichten.
- Pseudo Arzt mit der LANR 333333300 anlegen (geht nur als Administrator, d.h. in der globalen Konfigurationüber den Menüpunkt
und Eingabe des Arzt-Passwortes) und der Extra-Praxis zuordnen - Extra-Karteikarten-Topf anlegen
- Stempel konfigurieren
- Was bei der eigentlichen Praxis abgerechnet werden kann/soll erfragen Sie bitte bei Ihrer KV!
Die benötigte Word-Vorlage muss bei Bedarf am Hauptrechner imPraxis-Programm über den Formularimport (Menü
- SAPV Muster63.dot (Word-Vorlage)