EBM-Regelwerk: Koloskopie-Ziffer 01740 nur 1x im Leben abrechenbar


01.07.2010
Die Koloskopie-GNR 01740 ist nur 1x im Leben abrechenbar, sie ist mit Gültigkeit für die KV-SH auch im offiziellen Regelwerk enthalten, für die KV-HH jedoch nicht. Dennoch gilt diese Regel auch dort!

Sie wurde für alle Praxen der KV-HH wegen aktuell drohender Regresse ausnahmsweise von uns (dies ist eigentlich Aufgabe der KV/KBV) ins praxiseigene Regelwerk hinzugefügt, damit auch im Hamburger KV-Bereich Fehlermeldungen erscheinen, die Gültigkeit muss jedoch ggf. quartalsweise verlängert werden, bis diese Regel auch ins offizielle Regelwerk (liegt nicht in unserer Hand) Eingang gefunden hat.

Im Folgequartal (also nach dem 3. Quartal, in 4.2010) sollten Sie das Regelwerk zur Ziffer 01740 also nochmalsüberprüfen!

Im Waschzettel der Ziffer erkennen Sie die von uns hinzugefügte praxiseigene Regel daran, dass der Waschzettel die blaue Überschrift "Modifizierte GNR aus praxiseigener Ergänzungsliste" enthält und im Titelbalken der Gültigkeitszeitraum "01.07.10 - 30.09.10" (im 3. Quartal) eingetragen ist...



... statt "01.07.10 - 31.12.79", also bis Ende 2079:



Im 4. Quartal wird dort "01.10.10 - 31.12.79" stehen. Ist gleichzeitig weiter unten im Fenster kein (offizieller) Regeleintrag unter dem Punkt "Anzahlbedingung" zu sehen, muss die Gültigkeit der praxiseigenen Regel verlängert werden.

Dazu klickt man am unteren Fensterrand auf den Knopf Regel bearbeiten und bestätigt den nachfolgenden Dialog mit Ja , es erscheint automatisch diese Abfrage:



Bestätigen Sie hier ganz einfach mit der Return -Taste, dass Sie die Vorquartalsregeln weiterverwenden wollen, schliessen den Waschzettel und speichern dieÄnderungen.

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