ambulante Kodierrichtlinie wird ausgesetzt |
10.06.2011 |
Hintergrund hierfür sind die Informationen der KBV auf der Entwicklerveranstaltung am 09.06.11 in Berlin, auf der angekündigt wurde, dass die KBV sich aus der Umsetzung der ambulanten Kodierrichtlinie in der jetzigen Form bis auf weiteres zurückziehen wird.
Die im Praxis-Programm schon seit vielen Jahren vorhandenen speziellen Programmfunktionen zur Sicherstellung der Codierqualität bei MRSA-relevanten Diagnosen sind von dieser Abschaltung jedoch nicht betroffen.
Es ist absehbar, dass auch in Zukunft die Budgetzuweisung an Arztpraxen in Abhängigkeit dokumentierter
(chronischer) Erkrankungen erfolgen wird. Die entsprechende Zuweisung von Honorarbudgets wird dabei aller Voraussicht nach (wie bei der Einführung des RLVs) anhand zurückliegender Quartale rfolgen.
Damit aufgrund von irrtümlichen Fehldokumentationen (versehentlich wurden bei Patienten
vorhandene chronische Erkrankungen als Quartalsdiagnosen – und nicht, wie eigentlich notwendig,
als Dauerdiagnosen dokumentiert) keine finanzielle Benachteiligung erfahren, bieten wir unseren Kunden
Instrumente zur Verbesserung der Diagnosedokumentation an.
Hintergrund: Die gesetzlichen Regelungen im Risikostrukturausgleich (RSA) führen dazu, dass Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds und so auch die behandelnden Ärzte (egal ob über Hausarzt-/Selektivverträge oder die KV) für wirklich schwer kranke und multimorbide Patienten eine erhöhte Leistungsvergütung erhalten (MRSA = Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich).
Es gibt derzeit vom zuständigen Bundesversicherungsamt festgelegte ca. 290 Diagnosen (sog. DXGs), die einen Patienten als einen vermutlich besonders aufwändig behandlungsbedürftigen Menschen „klassifizieren“. Bei einer Untergruppe von 127 dieser Diagnosen kann laut Definition zusätzlich mit Sicherheit – also unzweifelhaft - von einer besonders schweren chronischen Erkrankung ausgegangen werden.
Bei MRSA-Diagnosen handelt es sich also um entsprechende Diagnosen. Diese Diagnosen müssen stets als Dauerdiagnose kenntlich gemacht werden, da sie sonst nicht als chronische Erkrankung zu identifizieren sind.
Unsere automatischen Unterstützungsfunktionen bei der Diagnosedokumentation teilen sich grob in 4 Funktionsmechanismen auf:
- Wenn eine chronische Erkrankung „nur“ als Quartals-Diagnose (QDG) erfasst wurde, schlagen wir gezielt die Umwandlung in eine Dauerdiagnose (DDG) vor.
- Wird eine chronische Erkrankung mehrere Quartale in Folge als Verdachtsdiagnose dokumentiert, erfolgt eine Abfrage, ob es sich nicht inzwischen doch eher um eine gesicherte Dauerdiagnose handelt.
- Ist ein Patient in eines oder mehrere DMP-Programme eingeschrieben oder ist das entsprechende Einschreibkennzeichen auf seiner Chipkarte vorhanden, so weist das Programm auf eine ggf. fehlende Dauerdiagnosedokumentation hin.
- Wird ein Medikament verordnet, das typischerweise bei chronischen Erkrankungen zur Therapie eingesetzt wird, so weist auch hier das Programm auf eine ggf. fehlende Dauerdiagnosedokumentation hin.
Gerade beim letzten Punkt kann es nicht nur beim „Off Label Use“ von Medikamenten hin und wieder zu verkehrten Hinweisen führen. Daher können alle Hinweise patientenbezogen abgeschaltet werden, um den Arbeitsablauf nicht all zu sehr zu stören.