Qualitätssicherung der Diagnose-Verschlüsselung |
26.06.2009 |
Es ist absehbar, dass in Zukunft die Budgetzuweisung an Arztpraxen in Abhängigkeit dokumentierter (chronischer) Erkrankungen erfolgen wird. Die entsprechende Zuweisung von Honorarbudgets wird dabei aller Voraussicht nach (wie bei der Einführung des RLVs) anhand zurückliegender Quartale erfolgen.
Damit aufgrund von irrtümlichen Fehldokumentationen (versehentlich wurden bei Patienten vorhandene chronische Erkrankungen als Quartalsdiagnosen – und nicht, wie eigentlich notwendig, als Dauerdiagnosen dokumentiert) keine finanzielle Benachteiligung erfolgt, bieten wir Instrumente zur Verbesserung der Diagnosedokumentation an.
Hintergrund: Die gesetzlichen Regelungen im Risikostrukturausgleich (RSA) führen dazu, dass Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds und so auch die behandelnden Ärzte (egal ob über Hausarzt-/Selektivverträge oder die KV) für wirklich schwer kranke und multimorbide Patienten eine erhöhte Leistungsvergütung erhalten (MRSA = Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich).
Es gibt derzeit vom zuständigen Bundesversicherungsamt festgelegte ca. 290 Diagnosen (sog. DXGs), die einen Patienten als einen vermutlich besonders aufwändig behandlungsbedürftigen Menschen „klassifizieren“. Bei einer Untergruppe von 127 dieser Diagnosen kann laut Definition zusätzlich mit Sicherheit – also *unzweifelhaft* - von einer besonders schweren chronischen Erkrankung ausgegangen werden.
Bei MRSA-Diagnosen handelt es sich also um entsprechende Diagnosen. Diese Diagnosen müssen stets als Dauerdiagnose kenntlich gemacht werden, da sie sonst nicht als chronische Erkrankung zu identifizieren sind.
Unsere automatischen Unterstützungsfunktionen bei der Diagnosedokumentation teilen sich grob in 4 Funktionsmechanismen auf:
- Wenn eine chronische Erkrankung „nur“ als Akut- bzw. Quartalsdiagnose erfasst wurde, schlägt das System gezielt die Umwandlung in eine Dauerdiagnose vor.
- Wird eine chronische Erkrankung mehrere Quartale in Folge als Verdachtsdiagnose dokumentiert, erfolgt eine Abfrage, ob es sich nicht inzwischen doch eher um eine gesicherte (Dauer-)Diagnose handelt.
- Ist ein Patient in eines oder mehrere DMP-Programme eingeschrieben oder ist das entsprechende Einschreibkennzeichen auf seiner Chipkarte vorhanden, so weist das Programm auf eine ggf. fehlende Dauerdiagnosedokumentation hin.
- Wird ein Medikament verordnet, das typischerweise bei chronischen Erkrankungen zur Therapie eingesetzt wird, so weist auch hier das Programm auf eine ggf. fehlende Dauerdiagnosedokumentation hin.
Gerade beim letzten Punkt kann es nicht nur beim „Off Label Use“ von Medikamenten hin und wieder zu verkehrten Hinweisen führen. Daher können alle Hinweise patientenbezogen abgeschaltet werden, um den Arbeitsablauf nicht all zu sehr zu stören.
Weitere Details zu den vorgenannten Punkten können der Programmdokumentation entnommen werden.